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Erst­trimester-Screen­ing

Erst­trimester-Screen­ing

Das Ersttrimester-Screening ist eine wichtige Untersuchung in der frühen Schwangerschaft, die zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird. Es kombiniert eine ausführliche Ultraschalluntersuchung des ungeborenen Kindes mit einer mütterlichen Blutuntersuchung. Ziel ist es, mögliche Hinweise auf Chromosomenstörungen oder Fehlbildungen frühzeitig zu erkennen und das individuelle Risiko für bestimmte Erkrankungen einzuschätzen.

Bestandteile des Ersttrimester-Screenings

Das Screening umfasst zwei zentrale Bausteine:

  • Ultraschalluntersuchung: Dabei werden unter anderem die Organe des Feten beurteilt sowie spezielle Parameter gemessen, zum Beispiel:
    • Nackentransparenz (NT) – die Flüssigkeitsansammlung im Nackenbereich,
    • Nasenbein – dessen Vorhandensein gilt als wichtiges Merkmal,
    • Blutflussmessungen – über den Herzklappen und den venösen Zufluss zum Herzen.
  • Blutuntersuchung der Mutter: Dabei werden die Schwangerschaftshormone free-ß-HCG und PAPP-A bestimmt.

Die Kombination dieser Werte mit den individuellen Daten der Schwangeren (z. B. Alter) erlaubt eine fundierte Risikoberechnung für die Trisomien 21, 18 oder 13.

Aussage­kraft und Nutzen

Das Ersttrimester-Screening erreicht eine Entdeckungsrate von etwa 90 % für die oben genannten Chromosomenstörungen, bei einer falsch-positiv-Rate von rund 5 %. Ein niedriges Risiko kann vielen Eltern eine große Erleichterung bieten, da dann oft auf invasive Untersuchungen wie eine Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasseruntersuchung verzichtet werden kann.

Hohe Qualitäts­standards

Für die Durchführung dieser Untersuchung sind sowohl ein hochmodernes Ultraschallgerät als auch besondere Erfahrung erforderlich. Unsere Praxis für Pränataldiagnostik in Frechen ist nach den Kriterien der Fetal Medicine Foundation (FMF) London zertifiziert und unterliegt deren regelmäßigen Qualitätskontrollen.

Kosten­übernahme

Bitte beachten Sie: Das Ersttrimester-Screening gehört nicht zu den regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für Ultraschall, Laborwerte und Beratung müssen daher privat getragen werden.